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LED-Freigabe erklärt: So läuft die Prüfung einer LED-Nachrüstlampe, und wann H4, H7 und H1 eine ECE-Zulassung bekommen

Von Sebi Veröffentlicht am

KI-generiertes Thumbnail: Ein Scheinwerfer auf dem Goniophotometer eines Lichtlabors wirft seine Hell-Dunkel-Grenze auf die Messwand, eine Hand hält eine LED-Nachrüstlampe neben eine Halogenlampe, rechts ein Auto mit dem Kennzeichen BIRNENTYP; der Text lautet: LED-FREIGABE – SO LÄUFT DIE PRÜFUNG – ABG · ECE · H4 H7 H1 (mit KI erzeugt) AI

Das Wichtigste zuerst

Es gibt in Deutschland genau zwei Wege, auf denen eine LED-Nachrüstlampe legal wird, und sie unterscheiden sich in einem Punkt grundlegend: woran die Zulassung hängt.

  • Weg 1, die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG): Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) genehmigt die Lampe für eine Liste von Scheinwerfern. Ein Technischer Dienst wie TÜV SÜD misst dafür jeden Scheinwerfertyp einzeln mit der LED durch. Die Freigabe hängt an der Genehmigungsnummer Deines Scheinwerfers. So laufen heute alle H4-, H7- und H1-LEDs von Osram, Philips und Bosch.
  • Weg 2, die ECE-Typgenehmigung nach UN R37: Die UN-Regelung für Glühlampen kennt seit 2022 auch LED-Ersatzlichtquellen. Hat eine Bauform dort ein eigenes Datenblatt, wird die Lampe selbst genehmigt und darf in jedem Scheinwerfer dieser Bauform leuchten, in allen Vertragsstaaten, ohne Liste und ohne Papiere. Das gibt es bisher für H11, C5W, H8, H16 und HB4.

Für H4, H7 und H1 kommt der zweite Weg nicht vor 2028. Ein amtlicher Zeitplan existiert nicht; Osram nennt die drei Bauformen in seiner Planung mit „2028 und danach“. Bis dahin bleibt die ABG mit Kompatibilitätsliste der einzige legale Weg, und genau deshalb lohnt es sich zu verstehen, wie diese Prüfung abläuft. Wir haben uns dafür eine echte ABG samt TÜV-Prüfbericht angesehen: die Genehmigung K 2323*03 für die Osram H1-LED, die Porsche für den 911 der Baureihe 993 zum Download anbietet.

Warum eine LED überhaupt eine Genehmigung braucht

Jede Beleuchtungseinrichtung an Deinem Auto ist typgenehmigt: der Scheinwerfer nach UN R112 (heute R149), die Glühlampe darin nach UN R37. Der Scheinwerfer wurde mit genau der Glühlampe entwickelt und geprüft, für die seine Fassung gebaut ist. Setzt Du eine andere Lichtquelle ein, stimmt die geprüfte Kombination nicht mehr, und mit ihr erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. TÜV SÜD formuliert das so: Jede nachträgliche Änderung an der typgenehmigten Beleuchtung berührt die Typgenehmigung des ganzen Fahrzeugs und führt zum Verlust der Betriebserlaubnis für öffentliche Straßen.

In Deutschland regelt § 22a StVZO, dass solche Einrichtungen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen; das Verfahren dazu steht in der Fahrzeugteileverordnung (FzTV). Bis September 2020 gab es in Deutschland schlicht kein Prüfverfahren, nach dem eine LED in einem Halogenscheinwerfer hätte genehmigt werden können. Darum waren alle LED-„Retrofits“ bis dahin illegal, egal wie gut sie waren.

Wie groß das Problem bis heute ist, zeigt der Marktüberwachungsbericht 2025 des KBA (Stand April 2026): Über 1,3 Millionen unzulässige Angebote ließ das Amt 2025 von Onlineplattformen löschen, und die größte Gruppe darunter waren LED-Leuchtmittel. Der Bericht sagt auch, worauf es ankommt: Beim Kauf sei „unbedingt darauf zu achten, dass für das angebotene Leuchtmittel eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) mit einem bestimmten Verwendungsbereich oder eine Genehmigung nach der UN-Regelung 37 vorliegt“. Das sind genau die zwei Wege aus diesem Beitrag.

Weg 1: Die ABG, Schritt für Schritt

Das Verfahren hat TÜV SÜD 2020 zusammen mit dem KBA entwickelt; die erste ABG nach diesem Verfahren wurde am 25. September 2020 erteilt, für die Osram Night Breaker H7-LED. Seither läuft jede neue Lampe und jede Erweiterung einer Fahrzeugliste denselben Weg. So sieht er aus:

Ablauf der Allgemeinen Bauartgenehmigung für eine LED-Nachrüstlampe 1 · Antrag des Herstellers Antrag beim KBA (§ 3 FzTV), Prüfmuster, Zeichnungen und Testfahrzeuge an den Technischen Dienst 2 · Die Lampe im Labor Ulbrichtkugel bei 13,2 V: Lichtstrom, Farbort, Rotanteil, Leistung, Temperatur −40 bis +65 °C 3 · Der Scheinwerfer auf dem Goniophotometer Jeder Scheinwerfertyp mit der LED: Lichtverteilung nach R112 § 6.2/6.3, Blendwert B50L nach 1 min und im stabilen Zustand, Rotanteil im Scheinwerfer 4 · Einbauprüfung am Fahrzeug Sitz an den Serien-Befestigungspunkten, Adapter, Lastwiderstand, Lampenausfall-Kontrolle 5 · EMV und Vibration Störfestigkeit nach UN R10, Rüttelprüfung DIN EN 60068-2-64 6 · Prüfbericht → KBA erteilt die ABG Prüfzeichen „K 2323“ auf dem Lampenkörper, Verwendungsbereich = Anlagen des Prüfberichts 7 · Erweiterung *01, *02, *03 … Neue Scheinwerfer = neuer Prüfbericht, neue Anlagen- zeilen; die Kompatibilitätsliste wächst je Scheinwerfertyp wiederholen Danach, beim Fahrer Genehmigungsnummer des Scheinwerfers abgleichen, Original-Zubehör einbauen, ABG-Abdruck mitführen, Scheinwerfer einstellen lassen
Der Weg einer LED-Nachrüstlampe zur deutschen ABG. Die Schritte 3 und 4 wiederholen sich für jeden Scheinwerfertyp, der in den Verwendungsbereich soll. Quellen: Prüfbericht 23-00015-CM-GBM-03 der TÜV SÜD Auto Service GmbH zur ABG K 2323*03, FzTV §§ 2 bis 10, TÜV SÜD.

Schritt 1: Der Antrag

Antragsteller ist der Hersteller oder sein Bevollmächtigter in der EU (§ 2 FzTV). Er muss dem KBA ein ausreichendes Qualitätssicherungssystem nachweisen, denn nach der Genehmigung darf das Amt die Produktion jederzeit überprüfen (§ 9 FzTV, „Übereinstimmung der Produktion“). Der eigentliche Antrag geht mit der Typbezeichnung ans KBA, die Prüfmuster und Unterlagen gehen an eine Prüfstelle oder einen anerkannten Technischen Dienst (§ 5 FzTV). Für Osram ist das die TÜV SÜD Auto Service GmbH in München, die ABG-Muster von Philips nennen die TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH in Köln.

Was die Fahrzeuge angeht, ist die Aufgabenteilung interessant: Der Lampenhersteller stellt Testfahrzeuge, und TÜV SÜD organisiert nach eigener Darstellung alle weiteren, die der Hersteller nicht beibringt. Damit erklärt sich, warum die Kompatibilitätslisten mit beliebten Modellen beginnen und erst nach und nach in die Nischen wachsen: Jeder Eintrag kostet einen Scheinwerfer auf dem Prüfstand und ein Auto in der Halle.

Schritt 2: Die Lampe im Labor

Zuerst wird die Lampe für sich gemessen, in einer Ulbrichtkugel bei der Prüfspannung von 13,2 Volt. Der Prüfbericht zur H1-LED hält dafür einen Soll-Lichtstrom von 1550 Lumen mit einer Toleranz von ±15 Prozent fest, dazu die Leistung (maximal 19 Watt), den integralen Farbort, der innerhalb der Weiß-Grenzen liegen muss, und den Rotanteil, der nach der Formel aus Anhang 10 der R112 bestimmt wird. Geprüft wird auch der Betrieb über den Temperaturbereich von −40 bis +65 °C, denn eine LED verliert bei Hitze Licht, während eine Glühwendel davon unbeeindruckt bleibt.

Der entscheidende Satz des Berichts steht im Datenblatt: Weil die lichtemittierende Fläche der LED von der Wendelbox der UN-Regelung 37 abweicht, muss die Lichtstärkeverteilung nach R112 im Scheinwerfer gemessen werden. Die „Wendelbox“ ist das genormte Volumen, in dem die Glühwendel einer H1, H4 oder H7 liegen muss; jeder Scheinwerfer ist darauf gerechnet. Eine LED kann dieses Volumen mit ihren Chips nur annähern, und genau diese Abweichung ist der Grund, warum der ganze Aufwand der Schritte 3 und 4 nötig ist.

Eine geöffnete Ulbrichtkugel auf einem Laborbench mit einer leuchtenden LED-Nachrüstlampe in der Mitte, daneben ein Spektroradiometer mit Spektrum und Farbort-Diagramm auf dem Monitor (mit KI erzeugt)AI

Schritt 3: Der Scheinwerfer auf dem Goniophotometer

Jetzt kommt der Teil, der die Freigabe an den Scheinwerfer bindet. Der Technische Dienst spannt den originalen Scheinwerfer des Fahrzeugs auf ein Goniophotometer, setzt die LED ein und misst die Lichtstärkeverteilung nach R112, Abschnitt 6.2 (Abblendlicht) beziehungsweise 6.3 (Fernlicht), so wie bei der Erstgenehmigung des Scheinwerfers, nur eben mit der LED statt der Halogenlampe. Die Messung läuft in 25 Metern Abstand auf einer Messwand mit festen Prüfpunkten:

Messwand nach UN R112 mit Hell-Dunkel-Grenze und Prüfpunkten des Abblendlichts h-h v-v Zone III: höchstens 0,7 lx (darüber würde der Gegenverkehr geblendet) B50L: Höchstwert Blendpunkt, Auge des Gegenverkehrs HV 75R ≥ 12 lx 50R ≥ 12 lx 50V ≥ 6 lx 50L ≤ 15 lx 25L ≥ 2 lx 25R ≥ 2 lx Hell-Dunkel-Grenze Zone IV: mindestens 3 lx Messwand in 25 m, Werte der Klasse B (Halogen-Abblendlicht) nach UN R112; Zonen stark vereinfacht.
Was auf der Messwand geprüft wird: Die Hell-Dunkel-Grenze muss links flach bleiben und rechts ansteigen, unterhalb braucht die Straße Mindestwerte (50R, 75R, 25L/25R), oberhalb darf der Gegenverkehr nicht geblendet werden (B50L, Zone III). Der Blendpunkt B50L ist die Stelle, an der die meisten LED-Nachrüstungen scheitern; der TÜV-Prüfbericht setzt dafür 350 cd an. Die Lux-Werte sind die Richtwerte der Klasse B nach UN-Regelung Nr. 112, die Zonen sind vereinfacht gezeichnet.

Die Besonderheit bei LED: Der Prüfbericht misst den Blendwert B50L zweimal, einmal nach einer Minute und einmal im stabilen, warmgelaufenen Zustand. Eine LED leuchtet kalt heller als warm, und was eine Minute nach dem Einschalten blendet, blendet auch im Stau. Der Bericht rechnet in Candela und setzt für B50L einen Höchstwert von 350 cd an; mit den Toleranzen der Produktionsüberwachung (COP) sind 420 cd zulässig. Für den 993 stehen dort 395 cd nach einer Minute und 381 cd stabil, bestanden also nur innerhalb dieser Toleranz, während ein Alfa Romeo Sprint auf derselben Seite mit 276 und 266 cd deutlich Luft hat. So knapp kann eine Freigabe sein, und so sehr hängt sie am einzelnen Scheinwerfer. Beim Fernlicht kommt die Fernlichtkennzahl dazu: Mit der LED kann sie höher ausfallen als die auf dem Scheinwerfer eingeprägte, und die Summe über alle Fernscheinwerfer darf 100 nicht überschreiten, was die Auflagen der ABG ausdrücklich erwähnen.

Ein Scheinwerfer auf einem Goniophotometer in einem dunklen Lichtlabor wirft seine Hell-Dunkel-Grenze auf eine entfernte Messwand, ein Techniker beobachtet die Lichtverteilung am Monitor; im Vordergrund stehen eine H7-LED-Nachrüstlampe und eine H7-Halogenlampe nebeneinander auf dem Messtisch (mit KI erzeugt)AI

Diese Messung ist der Grund, warum Dein Auto auf der Liste stehen muss und nicht nur Deine Bauform. Ein H7-Reflektor von Hella verteilt dieselbe LED anders als ein H7-Projektor von Valeo, und beide anders als ein Scheinwerfer aus den Neunzigern. Welche Scheinwerfer bestanden haben, steht am Ende in den Anlagen der ABG, geordnet nach Scheinwerfer-Genehmigungsnummer. Deshalb vergleichst Du vor dem Kauf die Genehmigungsnummer auf Deinem Scheinwerfer mit der Liste, nicht Dein Modell.

Schritt 4: Die Einbauprüfung am Fahrzeug

Dass die Lichtverteilung stimmt, reicht nicht; die Lampe muss auch im Auto funktionieren. Der Technische Dienst baut sie an den serienmäßigen Befestigungspunkten ein, schließt sie an die Serienverkabelung an, gegebenenfalls über Adapter oder mit einem Lastwiderstand, und prüft die vorgeschriebene Lampenausfall-Kontrolle. Viele Steuergeräte werten den geringeren Strom einer LED als durchgebrannte Lampe und melden einen Fehler oder schalten den Stromkreis ab; genau dafür gibt es die CANbus-Adapter, und genau deshalb sind sie bei den betroffenen Fahrzeugen Teil der Freigabe. Der Prüfbericht hält je Fahrzeug fest, welche „Variante“ nötig ist, und die ABG sagt: Der Einbau gilt als sicher, wenn nach der beigefügten Einbauanweisung verfahren wird.

Prüfprotokoll der Einbauprüfung aus dem TÜV-SÜD-Prüfbericht zur ABG K 2323*03: Tabelle mit Fahrzeug, Scheinwerfer-Genehmigungsnummer, Lichtfunktion, Variante und Messwerten
Original-Seite aus dem Prüfbericht zur ABG K 2323*03: das Prüfprotokoll der Einbauprüfung für ein Fahrzeug. Jeder Eintrag der Kompatibilitätsliste hat so ein Protokoll. Quelle: KBA/TÜV SÜD, Download bei Porsche.

Ein Techniker setzt in einer Prüfhalle eine LED-Nachrüstlampe in den Scheinwerfer eines silbernen Autos mit dem Kennzeichen BIRNENTYP ein, daneben liegen CANbus-Adapter und Adapterring, ein Scheinwerfer-Einstellgerät steht vor dem Fahrzeug (mit KI erzeugt)AI

Schritt 5: EMV und Vibration

Eine LED-Lampe ist ein Schaltnetzteil mit Lüfter, kein Draht in einem Glaskolben. Darum muss sie als elektronische Unterbaugruppe die UN-Regelung R10 zur elektromagnetischen Verträglichkeit erfüllen; für die H1-LED hat das ein akkreditiertes Labor in einem eigenen Bericht bescheinigt. Dazu kommt eine Rüttelprüfung in Anlehnung an DIN EN 60068-2-64, mit Adapter, über längere Betriebszeit im Scheinwerfer, denn ein Kühlkörper mit Lüfter ist schwerer als eine Glühlampe und sitzt mit demselben Bajonett im selben Reflektor.

Schritt 6: Prüfbericht, KBA, Prüfzeichen

Am Ende schreibt der Technische Dienst seinen Prüfbericht mit allen Anlagen, der Hersteller reicht ihn beim KBA ein (§ 3 FzTV), und das Amt erteilt die Allgemeine Bauartgenehmigung. Sie legt den Typ, das Prüfzeichen und die Nebenbestimmungen fest (§ 4 FzTV). Das Prüfzeichen ist die Wellenlinie mit dem „K“ und einer Nummer, bei der Osram H1-LED K 2323; es muss dauerhaft auf dem Lampenkörper stehen (§ 7 FzTV). So sieht das Deckblatt aus:

Deckblatt der Allgemeinen Bauartgenehmigung K 2323*03 des Kraftfahrt-Bundesamts für die Austauschlichtquelle H1-LED von OSRAM, zweisprachig Deutsch und Englisch
Deckblatt der ABG K 2323*03: Genehmigungsobjekt „Austauschlichtquelle H1-LED“, Inhaber OSRAM GmbH, erteilt nach § 22a StVZO in Verbindung mit der FzTV. Die Erweiterung *03 vom 26. März 2024 hat nur den Verwendungsbereich aktualisiert. Quelle: KBA, Download bei Porsche.

Zwei Dinge an diesem Dokument erklären viel von dem, was Du im Alltag siehst:

  • Der Verwendungsbereich steht nicht in der Genehmigung, sondern in den Anlagen des Prüfberichts. Punkt 10 der ABG verweist schlicht auf „Prüfbericht, Anlagen 1, 1A bis 1E“. Die Kompatibilitätsliste des Herstellers ist eine lesbare Fassung genau dieser Anlagen.
  • Jede Erweiterung ist eine neue Nummer hinter dem Stern. K 2323*00 war die Erstgenehmigung vom 22. Juni 2023, *03 der vierte Stand neun Monate später, jeweils mit einem neuen Prüfbericht und mehr Scheinwerfern. Die Osram-H4-LED stand im August 2026 schon bei K 2023*14. Darum ändern sich die Listen mehrmals im Jahr, und darum beobachten wir sie mit einem eigenen Wächter.
Anlage 1E der ABG K 2323*03: Verwendungsbereich Porsche mit der Zeile für den 911 Carrera der Baureihe 993, Scheinwerfer-Genehmigung E13 2619, Abblend- und Fernlicht, Fernlichtkennzahl 20
Anlage 1E der ABG, der Verwendungsbereich für Porsche: eine Zeile für den 993 mit der Scheinwerfer-Genehmigung E13 2619, freigegeben für Abblend- und Fernlicht, Fernlichtkennzahl 20. So eine Zeile ist das, was eine „Freigabe“ rechtlich ist. Quelle: KBA/TÜV SÜD, Download bei Porsche.

Was die ABG danach von Dir verlangt

Die Nebenbestimmungen der ABG und die Auflagen der Anlagen sind nicht nur Formalien, sie sind die Bedingungen, unter denen die Freigabe gilt:

  • Die Genehmigungsnummer Deines Scheinwerfers muss in der Liste stehen. Osram sagt in seinen FAQ ausdrücklich, dass eine passende Nummer Voraussetzung ist, und dass bei den meisten Fahrzeugen nur das Abblendlicht freigegeben ist, bei manchen auch das Fernlicht. Der ADAC warnt: Beim Einbau für einen nicht freigegebenen Zweck, etwa Fernlicht statt Abblendlicht, kann die Betriebserlaubnis erlöschen.
  • Nur mit dem in der Liste genannten Original-Zubehör. Adapterring, CANbus-Adapter oder Lastwiderstand sind Teil der geprüften Kombination; Osram formuliert es so, dass die Straßenzulassung sonst nicht gegeben ist.
  • Der Abdruck der ABG ist mitzuführen. Das steht unter Punkt 11 jeder dieser Genehmigungen, und ADAC wie DEKRA erinnern daran. Du bekommst ihn nach dem Einbau über den QR-Code auf der Verpackung. Der Aufkleber für den Motorraum ist laut Osram freiwillig.
  • Scheinwerfer einstellen lassen. Der ADAC fand bei seinem Praxistest 2021 keine Blendung „nach fachgerechtem Einbau“, und genau das ist der Punkt: Die Lampe muss korrekt sitzen, und die Einstellung sollte wie nach jedem Lampenwechsel geprüft werden. Wie das geht, steht hier.
  • Kleinigkeiten aus den Auflagen: Gummikappen dürfen angepasst oder beschnitten werden, die Verschlusskappe ist nach Herstelleranweisung zu montieren, und beim Fernlicht darf die Summe der Fernlichtkennzahlen 100 nicht überschreiten.
Anlage 1 der ABG K 2323*03: Auflagen und Hinweise zum Verwendungsbereich, nummerierte Fußnoten unter anderem zu Wohnmobil-Aufbauten, Gummiabdeckkappe, Scheinwerferverschlusskappe und Fernlichtkennzahl
Anlage 1 der ABG: die Auflagen, auf die die Fußnoten der Fahrzeugliste verweisen. Hinweis 7 regelt die erhöhte Fernlichtkennzahl, Hinweis 3 nimmt Wohnmobil-Aufbauten auf Basis der gelisteten Fahrzeuge mit in die Freigabe. Quelle: KBA/TÜV SÜD, Download bei Porsche.

Und im Ausland?

Die ABG ist eine nationale Genehmigung. Sie gilt für Fahrzeuge mit deutscher Zulassung, und mit denen darfst Du laut Osram und ADAC in den Rechtsverkehr-Ländern der EU fahren, weil für ein Fahrzeug im Ausland das Recht seines Zulassungslandes gilt. Großbritannien und Irland sind die Ausnahme: Die Lichtverteilung ist für Rechtsverkehr geprüft, dort musst Du auf Halogen zurückrüsten. Die Schweiz erkennt die deutsche ABG nicht an.

Österreich geht einen eigenen Weg, der gut zeigt, wie national das Verfahren ist: Das Verkehrsministerium erkennt eine deutsche ABG per Bescheid nach § 35 Abs. 4 des Kraftfahrgesetzes 1967 an, und zwar jede Erweiterung einzeln. Der jüngste uns bekannte Bescheid vom 5. August 2026 erkennt die Osram-H4-LED im Stand K2023*14 an; der Lenker muss dann den Bescheid und die ABG mitführen. Für Wohnmobile haben wir die Auslandsfrage in einem eigenen Beitrag beantwortet.

Weg 2: Die ECE-Zulassung nach UN R37

Der zweite Weg dreht die Logik um. Statt die LED in jedem Scheinwerfer zu prüfen, definiert die UN-Regelung R37 für eine Bauform eine eigene LED-Ersatzkategorie („LEDr“, LED replacement light source): ein Datenblatt in der Resolution R.E.5, das festlegt, wo die leuchtende Fläche liegen muss, wie groß sie sein darf, wie viel Licht sie abgeben muss, in welcher Farbe, bei welcher Temperatur. Hält eine LED dieses Datenblatt ein, verhält sie sich in jedem Scheinwerfer dieser Bauform wie die Glühlampe, für die er gebaut wurde, und der Scheinwerfer muss nicht neu geprüft werden. Die Lampe bekommt ein E-Prüfzeichen wie jede Glühlampe, und das gilt in allen Staaten des ECE-Abkommens.

Ablauf einer ECE-Typgenehmigung für eine LED-Ersatzlichtquelle nach UN R37 EBENE 1 · DIE REGEL (einmal je Bauform) 1 · Industrie (GTB) schlägt eine Kategorie vor Datenblatt: Lage und Größe der Leuchtfläche, Lichtstrom, Farbe, Temperatur, Elektrik 2 · UN-Arbeitsgruppe GRE prüft die Äquivalenz Taskforce TFSR (seit 10/2017): verhält sich die LED in den Bestandsscheinwerfern wie die Glühlampe? 3 · Weltforum WP.29 nimmt das Datenblatt an Aufnahme in R.E.5, Gruppe 5; Inkrafttreten typisch 1 bis 1,5 Jahre nach der GRE-Einigung EBENE 2 · DAS PRODUKT (je Hersteller und Lampe) 4 · Typgenehmigung der Lampe Technischer Dienst prüft gegen das Datenblatt: 48 h Alterung, Lichtstrom kalt und warm, Farbort, UV, Elektrik, EMV nach R10; Behörde prüft die Fertigung 5 · E-Prüfzeichen auf der Lampe (z. B. E1) Gilt in jedem Scheinwerfer der Bauform, in allen ECE-Staaten; keine Liste, keine Papiere, kein Aufkleber 6 · Pflicht des Herstellers (R37 § 2.2.1) Website mit Einbau-Hinweisen je Fahrzeug: wo ist der dickere Sockel oder das Kabel ein Problem?
Der ECE-Weg hat zwei Ebenen: Erst muss die Bauform als LED-Kategorie in der UN-Regelung existieren, dann kann ein Hersteller seine Lampe dagegen genehmigen lassen. Ebene 1 ist der Flaschenhals. Quellen: DVN (Mai 2025) zu R37 und der GRE-Taskforce, R37 § 2.2.1 und § 3.4.7.3, Kategoriestatus nach R.E.5 Gruppe 5 (Stand Juli 2026).

Zwei Pflichten bleiben auch beim ECE-Weg: Die Lampe muss als elektronische Baugruppe die R10 erfüllen (R37 § 3.4.7.3), und der Hersteller muss nach R37 § 2.2.1 eine Website mit einer aktuellen Liste pflegen, auf welchen Fahrzeugen besondere Einbauhinweise gelten. Das ist keine Freigabeliste, sondern eine Hinweisliste: Die H11-Kategorie erlaubt zum Beispiel einen etwas dickeren Sockel und einen Stecker am Kabel, und bei manchen Fahrzeugen passt das nicht ohne Weiteres in den Scheinwerferdeckel. Steht Dein Auto nicht auf der Liste, heißt das: einbauen, Einstellung prüfen, fertig.

Ein Blick auf die Prüfwerte zeigt, wie eng die Kategorie gefasst ist: Die H11-LED muss nach 48 Stunden Alterung 1350 Lumen ±10 Prozent bei 13,2 Volt liefern, genau den Wert der Halogen-H11; bei 60 °C muss der Lichtstrom noch mindestens 75 Prozent des Sollwerts betragen; Farbort, Rotanteil und UV-Anteil sind begrenzt; Strom, Leistung und Pulsverhalten sind vorgegeben. Osram gibt für seine ECE-H11 an, dass die Blendung bis zu 50 Prozent unter den Höchstwerten der R112 liegt. Was das in der Praxis heißt, zeigen wir im Beitrag zur H11 im Nebelscheinwerfer.

ABG und ECE im direkten Vergleich

MerkmalABG (national, § 22a StVZO)ECE-Typgenehmigung (UN R37, LEDr)
Genehmigt wirddie Lampe für bestimmte Scheinwerferdie Lampe als Ersatz der Bauform
PrüfungLichtverteilung in jedem Scheinwerfertyp, Einbauprüfung je Fahrzeugeinmal gegen das Datenblatt der Kategorie, kein Scheinwerfer nötig
PrüfstelleTechnischer Dienst (TÜV SÜD, TÜV Rheinland), Genehmigung durch das KBATechnischer Dienst, Genehmigung durch die Typgenehmigungsbehörde eines ECE-Staats
KennzeichenWellenlinie mit „K“ und Nummer, z. B. K 2323E im Kreis mit Landesnummer, z. B. E1
Gilt inDeutschland (Fahrzeuge mit deutscher Zulassung); Österreich per Anerkennungsbescheidallen Vertragsstaaten des ECE-Abkommens
Was Du prüfen musstGenehmigungsnummer Deines Scheinwerfers in der Liste, Original-Zubehörnur die Bauform; Einbauhinweise des Herstellers
MitführenAbdruck der ABG (Pflicht)nichts
Bauformen heuteH1, H4, H7, H8, H9, H10, H16, HB3, HB4, HIR2, H19, W5W (je Liste)H11, C5W, H8, H16, HB4
Wie es wächstErweiterung um Erweiterung, Scheinwerfer um ScheinwerferKategorie um Kategorie, über GRE und WP.29

Wann bekommen H4, H7 und H1 eine ECE-LED?

Der Stand im Oktober 2026 in einer Tabelle. „In Kraft“ heißt: Das Datenblatt steht in der R.E.5, ein Hersteller kann eine Lampe dagegen genehmigen lassen. Ob er es schon getan hat, steht in der letzten Spalte.

BauformTypische PositionECE-LED-KategorieProdukte mit E-Zeichen
H11Nebelscheinwerfer, Abblendlichtin Kraft seit 13.11.2024Osram Night Breaker LED Smart ECE (seit 05/2025), Philips Ultinon Pro6000 Boost
C5WKennzeichen, Innenraumin KraftOsram Night Breaker LED C5W ECE (seit 12/2025)
H8, H16, HB4Nebelscheinwerferin Kraft seit 11.03.2026Osram Night Breaker LED Speed ECE angekündigt am 30.09.2026, Verkaufsstart offen
H9, HB3, HIR2FernlichtGRE-fertig, Vorlage beim WP.29 im Oktober 2026, Inkrafttreten frühestens 2027noch keine
H10NebelscheinwerferEntwurf (GRE-94-19)noch keine
H1, H4, H7Abblend- und Fernlichtkeine Kategorie, kein amtlicher Zeitplan; Osram-Planung: „2028 und danach“keine, nur ABG mit Liste
Zeitstrahl der LED-Nachrüstung von 2017 bis 2028 10/2017UN-Arbeitsgruppe GRE gründet die Taskforcefür LED-Ersatzlichtquellen (TFSR) 09/2020Erste deutsche ABG: Osram H7-LEDnach dem neuen Verfahren von TÜV SÜD und KBA 2021ABGs für H4 (Osram, Philips), Österreich beginntmit der Anerkennung; ADAC-Praxistest der H7-LED 06/2022UN R37 nimmt LED-Ersatzlichtquellen auf(LEDr); ABG für W5W-LED (Philips) 2023–24ABGs für H1-LED (Osram, K 2323, 06/2023), Oldtimer-Varianten; Listen wachsen auf über 150 Baureihen 11/2024Erste LED-Kategorie in Kraft: H11(R.E.5 Gruppe 5, Konfiguration 2) 05/2025Osram kündigt die erste ECE-H11-LED an;Philips folgt mit der Pro6000 Boost H11 12/2025C5W-LED mit ECE-Zulassung (Osram); Philips-Lampensparte rutscht in die Insolvenz 03/2026H8, H16 und HB4 als LED-Kategorien in Kraft(R.E.5 Amendment 12); Osram-Produkte ab 09/2026 10/2026H9, HB3, HIR2: Vorlage beim WP.29;Inkrafttreten frühestens 2027 2027voraussichtlich: ECE-LEDs fürs Fernlicht(H9, HB3, HIR2) 2028+H1, H4, H7: frühestens (Osram-Planung,kein amtlicher Termin)
Zeitstrahl der legalen LED-Nachrüstung. Orange: die Wegmarken, die den Rechtsrahmen verändert haben. Hohle Punkte sind Erwartungen, keine Termine. Quellen: TÜV SÜD, DVN, ams OSRAM, Kategoriestatus R.E.5 (Stand Juli 2026), eigene Beiträge.

Warum ausgerechnet die drei wichtigsten Bauformen zuletzt kommen

Die Reihenfolge der UN-Arbeit ist kein Zufall, auch wenn sie aus Fahrersicht ärgerlich ist. Die Kategorien, die zuerst fertig wurden, haben drei Dinge gemeinsam: eine einzelne Wendel, eine Position, an der eine kleine Abweichung der Lichtverteilung wenig Schaden anrichtet (Nebel- oder Fernlicht), und meist Projektions- statt Reflektoroptik. Bei H7 und H1 ist es umgekehrt: Sie sitzen überwiegend im Abblendlicht von Reflektorscheinwerfern, bei denen die Lage der Lichtquelle auf Zehntelmillimeter über die Hell-Dunkel-Grenze und den Blendpunkt B50L entscheidet. Die H4 hat zusätzlich zwei Wendeln und eine Abschirmkappe, die die untere Hälfte des Abblendlichts abdeckt; eine LED muss beides mechanisch nachbilden, Chip-Position und Kappe, und dabei die Wärme loswerden, die bei der Glühlampe einfach abstrahlt. Dazu kommt die Bestandsflotte: Eine universelle H7-Kategorie müsste in jedem H7-Scheinwerfer seit den Neunzigern bestehen, und die Taskforce prüft genau das an Stichproben realer Scheinwerfer.

Wie knapp das ist, steht im TÜV-Prüfbericht zur H1-LED in einem Satz: Weil die Leuchtfläche von der Wendelbox abweicht, muss im Scheinwerfer gemessen werden. Solange keine LED die Wendelbox einer H4 oder H7 so trifft, dass die Messung im Scheinwerfer entbehrlich wird, bleibt die ABG mit Liste der einzige Weg. Das ist unsere Einschätzung aus den Dokumenten; ein offizielles GRE-Papier, das H4 oder H7 terminiert, haben wir nicht gefunden.

Was das für Dein Auto heißt: unsere Zahlen

Wir führen für 963 Pkw-Generationen mit eigener Seite die Leuchtmittel je Position und gleichen sie mit den Kompatibilitätslisten von Osram, Philips und Bosch ab, 965 Freigabezeilen für 484 verschiedene Scheinwerfer-Genehmigungsnummern (Stand 11. Oktober 2026). So verteilt sich die Lage im Abblendlicht:

  • H7 im Abblendlicht: 420 Fahrzeuge, davon 220 mit LED-Freigabe für mindestens einen Scheinwerfer.
  • H4 im Abblendlicht: 328 Fahrzeuge, davon 137 mit Freigabe.
  • H1 im Abblendlicht: 44 Fahrzeuge, davon 15 mit Freigabe.
  • Im Fernlicht sieht es dünner aus: H1 bei 200 Fahrzeugen (41 mit Freigabe), H7 bei 258 (91), H4 bei 327 (138), HB3 bei 71 (5), H9 bei 33 (1).
  • Im Nebelscheinwerfer ist die Welt seit 2024 eine andere: H11 bei 242 Fahrzeugen, H8 bei 130, HB4 bei 79, H16 bei 47, alle mit eigener ECE-Kategorie. Nur die H3 (174 Fahrzeuge) und die H1 (84) warten dort noch.

Für die größte Gruppe, die H7-Abblendlichter, heißt das: Knapp jedes zweite Auto hat heute eine Freigabe, und bei jedem zweiten entscheidet weiterhin die Genehmigungsnummer. Die verbreitetsten Fahrzeuge mit H7-Abblendlicht:

Und die verbreitetsten mit H4:

Ob Dein Fahrzeug eine Freigabe hat und für welchen Scheinwerfer, zeigt Dir seine Modellseite an der jeweiligen Position:

Steht Dein Scheinwerfer in keiner Liste, hilft dieser Beitrag weiter; die drei Hersteller und ihre Unterschiede vergleichen wir hier, und die Lage bei Philips seit der Insolvenz der Lampensparte hier.

Die Lampen, um die es geht

Für H7 mit Freigabe je Scheinwerfer, Osram und Philips nebeneinander:

H7 — OSRAM Night Breaker LED Speed

Die aktuelle H7-Generation von Osram mit ABG und Kompatibilitätsliste; welche Scheinwerfer freigegeben sind, steht auf der Modellseite Deines Fahrzeugs.

OSRAM NIGHT BREAKER LED SPEED H7 450, LED-Fern- und Abblendlicht mit Straßenzulassung, bis zu 450% mehr Helligkeit, 6000K,schnelle Installation, kein mechanisches Zubehör notwendig, LEDEC02 integriert

OSRAM Night Breaker LED Speed H7 ansehen *

H7 — Philips Ultinon Pro6000

Die H7-LED von Philips mit eigener ABG; die Liste läuft getrennt von Osram, dasselbe Auto kann bei einem Hersteller frei sein und beim anderen nicht.

Philips Ultinon Pro6000 Boost H7-LED Scheinwerferlampe mit Straßenzulassung*, 300% helleres Licht**, silber

Philips Ultinon Pro6000 H7 ansehen *

Und für H11 der ECE-Weg, bei dem Du nur die Bauform prüfen musst:

H11 — OSRAM Night Breaker LED Smart ECE

Die erste LED-Nachrüstlampe mit eigener Typgenehmigung nach UN R37, E-Prüfzeichen auf der Lampe, keine Liste, keine Papiere.

Osram NIGHT BREAKER LED SMART ECE H11, ECE R37 zugelassene LED-Retrofitlampe, Fern-/Abblend-/Nebellicht, kein Gutachten notwendig, 6000K, 12V

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H11 — Philips Ultinon Pro6000 Boost

Die ECE-H11 von Philips, ebenfalls nach UN R37 typgenehmigt und damit in allen ECE-Staaten ohne Fahrzeugfreigabe zulässig.

Philips Ultinon Pro6000 Boost H11-LEDr Scheinwerferlampe mit Straßenzulassung*, UNECE-R37 Zulassung mit E-Zeichen, +400% helleres Licht**

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Checkliste: So erkennst Du eine legale LED-Nachrüstlampe

  • Ein E-Zeichen allein reicht nicht. Viele No-Name-LEDs tragen ein E-Zeichen für die Elektronik (R10) oder gar keins, das echt wäre. Legal macht die Lampe nur eine ABG mit passendem Verwendungsbereich oder eine R37-Typgenehmigung der Bauform.
  • Bei H4, H7, H1 (und allen anderen Bauformen ohne ECE-Kategorie): Genehmigungsnummer Deines Scheinwerfers ablesen, in der Liste des Herstellers suchen, Zubehör beachten, nach dem Einbau ABG herunterladen und ins Auto legen, Scheinwerfer einstellen lassen. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung haben wir seit 2022.
  • Bei H11, C5W, H8, H16, HB4: auf das „ECE“ im Produktnamen und das E-Prüfzeichen auf der Lampe achten (bei Osram steht „-ECE-“ in der Bestellnummer). Dann Bauform prüfen, Einbauhinweise des Herstellers lesen, einbauen.
  • Keine Lampe ohne Nachweis. Das KBA ließ 2025 über eine halbe Million LED-Angebote löschen; was auf dem Marktplatz als „StVZO-konform“ beworben wird, ist es ohne eines der beiden Dokumente nicht.

Quellen

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Häufige Fragen zur LED-Freigabe und zur ECE-Zulassung

Warum gilt die LED-Freigabe nur für bestimmte Scheinwerfer und nicht für mein Auto allgemein?

Weil die Zulassung einer H4-, H7- oder H1-LED in Deutschland an einer Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) hängt, und die wird je Scheinwerfertyp erteilt. Die leuchtende Fläche der LED weicht von der genormten Glühwendel ab, darum muss der Technische Dienst die Lichtverteilung in jedem Scheinwerfer einzeln messen. Das Kraftfahrt-Bundesamt schreibt in seinem Marktüberwachungsbericht 2025 wörtlich, die Prüfung und Genehmigung werde „individuell für jeden Scheinwerfertyp durchgeführt“. Nur Scheinwerfer, die in den Anlagen der ABG stehen, sind freigegeben – erkennbar an ihrer Genehmigungsnummer.

Wer prüft eine LED-Nachrüstlampe, bevor das KBA die ABG erteilt?

Ein anerkannter Technischer Dienst. Bei Osram ist das die TÜV SÜD Auto Service GmbH in München, die 2020 zusammen mit dem KBA das erste deutsche Prüfverfahren für LED-Nachrüstlampen entwickelt hat; die ABG-Muster von Philips nennen die TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH in Köln. Der Technische Dienst misst die Lampe im Labor, den Scheinwerfer mit der LED auf dem Goniophotometer und baut sie am Fahrzeug ein. Sein Prüfbericht geht ans Kraftfahrt-Bundesamt, das die Genehmigung mit dem Prüfzeichen „K“ erteilt.

Bekommen H4 und H7 irgendwann eine ECE-Zulassung wie die H11?

Nicht vor 2028, und ein amtlicher Termin existiert nicht. In der UN-Regelung R37 gibt es bisher LED-Kategorien für H11, C5W, H8, H16 und HB4; H9, HB3 und HIR2 sollen im Oktober 2026 beim Weltforum WP.29 vorgelegt werden und frühestens 2027 in Kraft treten. Für H4, H7 und H1 liegt noch nicht einmal ein fertiges Datenblatt vor. Osram nennt diese drei Bauformen in seiner Produktplanung mit „2028 und danach“. Bis dahin bleibt für sie die ABG mit Kompatibilitätsliste der einzige legale Weg.

Reicht ein E-Prüfzeichen auf der LED-Lampe als Nachweis, dass sie legal ist?

Nein. Ein E-Zeichen allein sagt nur, dass irgendeine Genehmigung nach einer UN-Regelung vorliegt, zum Beispiel für die Elektronik nach R10. Legal in Deinem Scheinwerfer ist eine LED nur in zwei Fällen: Sie hat eine ABG, in deren Verwendungsbereich die Genehmigungsnummer Deines Scheinwerfers steht, oder sie ist als LED-Ersatzlichtquelle nach UN R37 typgenehmigt – das gibt es bisher nur für H11, C5W, H8, H16 und HB4. Das KBA nennt in seinem Marktüberwachungsbericht 2025 genau diese beiden Nachweise als Voraussetzung.

Muss ich die ABG wirklich im Auto mitführen?

Ja. Die Genehmigung selbst schreibt es vor: „Der Fahrzeugführer hat den Abdruck der Allgemeinen Bauartgenehmigung mitzuführen“, so steht es unter Punkt 11 jeder dieser ABGs. ADAC und DEKRA weisen auf dieselbe Pflicht hin. Den Abdruck bekommst Du nach dem Einbau über den QR-Code auf der Verpackung. Der Aufkleber für den Motorraum ist dagegen laut Osram freiwillig. Für ECE-Lampen wie die H11 entfällt das Mitführen, dort ist das E-Prüfzeichen auf der Lampe der Nachweis.

Gilt die deutsche LED-Freigabe auch in Österreich, in der Schweiz oder im Urlaub?

Nur eingeschränkt. Die ABG gilt für Fahrzeuge mit deutscher Zulassung, und mit denen darfst Du laut Osram und ADAC in Rechtsverkehr-Ländern der EU fahren. Österreich erkennt einzelne ABGs per Bescheid des Verkehrsministeriums nach § 35 Abs. 4 KFG 1967 für dort zugelassene Fahrzeuge an, zuletzt am 5. August 2026 die Osram-H4-LED; der Bescheid ist dann zusammen mit der ABG mitzuführen. Die Schweiz erkennt die deutsche ABG nicht an. In Großbritannien und Irland musst Du wegen des Linksverkehrs auf Halogen zurückrüsten.

Warum ist die H11 als ECE-LED einfacher als H4 und H7?

Weil die H11 meist im Nebelscheinwerfer oder in Projektionssystemen sitzt und nur eine Wendel hat. Eine H7 sitzt überwiegend in Reflektor-Abblendlichtern, bei denen die Lage der Lichtquelle direkt über die Hell-Dunkel-Grenze und den Blendwert entscheidet, und die H4 trägt zwei Wendeln samt Abschirmkappe, die eine LED mechanisch nachbilden muss. Dazu kommt die riesige Bestandsflotte, gegen die eine universelle Kategorie bestehen müsste. Dass das schwer ist, zeigt der TÜV-Bericht zur H1-ABG: Weil die Leuchtfläche von der R37-Wendelbox abweicht, muss die Lichtverteilung im Scheinwerfer gemessen werden.

Was passiert, wenn ich eine LED ohne Freigabe einbaue?

Die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeugs kann erlöschen. Das sagen ADAC, DEKRA und TÜV SÜD übereinstimmend, weil eine Änderung an einer genehmigten Beleuchtungseinrichtung die Typgenehmigung des ganzen Fahrzeugs berührt. Nach einem Unfall kann der Versicherer die Leistung kürzen, und beim Licht-Test oder der Hauptuntersuchung fällt die Lampe auf. Das KBA hat 2025 außerdem über 1,3 Millionen unzulässige Angebote von Onlineplattformen löschen lassen, die größte Gruppe davon waren LED-Leuchtmittel.